Böttchergewerbe-Ausbildungsverordnung (BöttchAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Böttcher und zur Böttcherin

Ausfertigungsdatum: 05.05.2010


§ 2 BöttchAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.