(TKonfAusbV 2010)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin

Ausfertigungsdatum: 04.05.2010


§ 2 TKonfAusbV 2010 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.