Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 10 Sa 64/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 11 Sa 81/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Dezember 2017 - 2 Sa 136/16 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Rechtsbeschwerde zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 563,11 Euro festgesetzt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin (Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung)
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