Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung (StmStbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin

Ausfertigungsdatum: 13.04.2018


§ 19 StmStbAusbV Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit,
2.
Ausführen eines Auftrages,
3.
Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten,
4.
Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.