Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Bei einer Verknüpfung von Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt in einem Arbeitsvertrag wird für den Arbeitnehmer nicht hinreichend deutlich, dass trotz mehrfacher, ohne weitere Vorbehalte erfolgender Sonderzahlungen ein Rechtsbindungswille des Arbeitgebers für die Zukunft ausgeschlossen bleiben soll.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 671/09
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. August 2009 - 2 Sa 128/09 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. Januar 2009 - 21 Ca 392/08 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 697/09
1. In der Insolvenz des Nachunternehmers erlischt die Haftung des Hauptunternehmers nach § 1a AEntG aF jedenfalls mit und im Umfang der Zahlung von Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit. 2. Die Haftung des Hauptunternehmers nach § 1a AEntG aF geht bei der Zahlung von Insolvenzgeld weder unmittelbar nach § 187 Satz 1 SGB III noch iVm. §§ 412, 401 Abs 1 BGB auf die Bundesagentur für Arbeit über.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 95/10
2010-12-08
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. März 2010 - 6 Sa 69/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 263/10
2010-12-08
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Oktober 2009 - 6 Sa 219/09 und 6 Sa 311/09 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Dezember 2008 - 10 Ca 16711/08 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 814/09
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 22. April 2008 - 7 Sa 918/06 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 562/08
1. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 28. Juli 2010 - 3 Sa 366/09 - wird als unzulässig verworfen, soweit das Landesarbeitsgericht die Beklagte verurteilt hat, an den Kläger 10.430,38 Euro brutto abzüglich gezahlten Arbeitslosengeldes iHv. 2.626,56 Euro netto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 7.803,82 Euro seit 1. Januar 2005 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird auf die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZN 956/10
2010-12-08
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. November 2009 - 7 Sa 445/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 23. April 2009 - 5 Ca 3260/08 - abgeändert, soweit die Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 20.211,07 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Insoweit wird die Klage abgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 111/10
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2009 - 12 Sa 1294/07 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 710/09
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 69/09
Nach § 6 Abs 3 S 3 TVöD ist die Sollarbeitszeit der Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen dienstplanmäßig frei haben und ihre Arbeitszeit an anderen Tagen erbringen müssen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden zu verringern.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 667/09
Die Regelung in § 33 Abs 1 Buchst a TVöD-V (in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung), nach der das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endete, in dem der Beschäftigte das 65. Lebensjahr vollendete, war wirksam.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 438/09
1. Eine in einem Formularvertrag enthaltene Verweisung auf die für die Berechnung des Ruhegehalts jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts muss lediglich dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB genügen. Eine weitergehende Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB findet nicht statt. 2. Richtet sich die Berechnung des Ruhegehalts eines Versorgungsempfängers, der während seiner aktiven Beschäftigungszeit nach § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 1 AVG bzw. § 5 Abs. 1 SGB VI von der...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 798/08
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2009 - 11 Sa 1056/08 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26. Mai 2008 - 15 Ca 10454/07 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 475/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juni 2008 - 2 Sa 265/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 754/08
2010-11-30
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2009 - 11 Sa 1332/08 - aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26. Mai 2008 - 15 Ca 10455/07 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 476/09
2010-11-30
BAG 3. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Juni 2008 - 5 Sa 438/08 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13. Dezember 2007 - 6 Ca 3403/07 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 747/08
Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüßen hat und nicht absehbar ist, ob und ggf. wann er vorzeitig aus der Haft entlassen wird, liegt im Regelfall - unbeschadet einer abschließenden Interessenabwägung - ein personenbedingter Grund zur Kündigung vor.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 984/08
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 3. November 2009 - 13 Sa 1497/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 801/09