1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Januar 2010 - 10 Sa 1147/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziff. 2. des Tenors des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 24. Juni 2009 - 9 Ca 8595/08 - aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefasst wird: Die Beklagte wird verurteilt, die Arbeitszeit der Klägerin für die Dauer von sechs Monaten nach Rechtskraft des Urteils täglich um 30 Minuten ohne Gehaltskürzung zu verringern. 2. Die Beklagte...