Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Mai 2009 - 4 Sa 1734/08 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 10. November 2008 - 3 Ca 2635/07 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 358,00 Euro brutto zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bei Vorliegen der Voraussetzungen der Betriebsvereinbarung zwischen dem Vorstand der S AG und dem...