Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2009 - 2 Sa 2070/08 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 483/09
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 2009 - 5 Sa 91/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 578/09
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2009 - 3 Sa 548/08 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 18. August 2008 - 5 Ca 341/08 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger so zu stellen, als habe dieser zum vorgesehenen Rentenbeginn, dem 1. September 2007, vorgezogene Altersrente wegen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 280/09
2011-01-27
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. Januar 2009 - 8 Sa 227/08 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 329/09
Gewöhnlicher Arbeitsort iSd. Art. 19 Nr. 2 Buchst. a EuGVVO (juris: EGV 44/2001) ist der Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag erfüllt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 646/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 25. August 2009 - 1 Sa 1/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 9/10
2011-01-27
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. Januar 2009 - 8 Sa 225/08 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 327/09
2011-01-27
BAG 8. Senat
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. Januar 2009 - 8 Sa 226/08 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 328/09
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. April 2009 - 3 Sa 11/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 382/09
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. Januar 2009 - 8 Sa 146/08 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 326/09
Eine Betriebsnorm setzt voraus, dass sie eine über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausgehende unmittelbare und zwingende Geltung auch gegenüber den Arbeitnehmern beansprucht. An der unmittelbaren und zwingenden Wirkung für das betriebliche Rechtsverhältnis fehlt es, wenn für eine Regelung ein Zustimmungsvorbehalt zugunsten einer der Tarifvertragsparteien vereinbart wird.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 159/09
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 21. Januar 2009 - 2 Sa 90/08 - aufgehoben. 2. Auf die Berufungen der Beklagten werden die Urteile des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 14. Februar 2008 - 10 Ca 10114/07 und 10 Ca 10115/07 - insoweit abgeändert, als der Klage stattgegeben wurde, und die Klage insoweit als unzulässig abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger zu 1) die des Verfahrens - 10 Ca 10114/07 -...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 333/09
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 4. März 2009 - 11 Sa 893/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 274/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Oktober 2008 - 7 Sa 761/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 263/09
Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 819/09
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2008 - 3 Sa 816/08 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 167/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. März 2009 - 3 Sa 710/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 340/09
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Februar 2008 - 14 Sa 682/06 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung hinsichtlich der Verurteilung der Beklagten zurückgewiesen hat, an die Klägerin 99.932,40 Euro abzüglich übergegangener Ansprüche in Höhe von 47.428,56 Euro netto sowie 4.919,40 Euro netto an die Klägerin zu zahlen. Insoweit wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Februar 2006 - 12 Ca 6478/05 - auf die Berufung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 565/08
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 2. Dezember 2009 - 3 Sa 180/09 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 17. Februar 2009 - 3 Ca 1301/08 - wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Bruttobetrag iHv. 252,40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Teilbetrag iHv. 126,20 Euro brutto seit...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 870/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Juli 2008 - 11 Sa 126/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insgesamt als unzulässig abgewiesen wird. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 111/09