Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Mai 2009 - 11 Sa 1000/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 536/09
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17 Sa 1727/09 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 324/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2009 - 17 Sa 664/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. März 2009 - 12/18 Ca 5762/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 96/10
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2009 - 14 Sa 850/08 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. April 2008 - 8 Ca 444/08 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 430/09
2011-02-23
BAG 5. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. August 2009 - 3 Sa 295/08 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 82/10
2011-02-23
BAG 5. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17/7 Sa 1793/09 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 330/10
1. Auf die Revision beider Parteien wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Dezember 2009 - 3 Sa 465/09 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 299/10
Das Ausgleichskonto nach § 3 Nr. 1.43 BRTV-Bau ist als kombiniertes Arbeitszeit- und Entgeltkonto zu führen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 108/10
2011-02-23
BAG 4. Senat
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. April 2009 - 5 Sa 1021/08 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 440/09
Würde eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen, weil ihr ein kostengünstigerer Weg offensteht und dieser Weg genauso Erfolg versprechend ist, ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung einer bedürftigen Partei in der Regel mutwillig iSv. § 114 Satz 1 ZPO.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZB 3/11
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. September 2008 - 14 Sa 866/08 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 964/08
Eine Vereinbarung, nach welcher der Anspruch auf betriebliche Vorruhestandsleistungen mit dem Zeitpunkt des frühestmöglichen Renteneintritts endet, benachteiligt Frauen wegen des Geschlechts (§§ 1, 7 Abs. 1 AGG) und ist deshalb nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam. Denn für Frauen der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1951 endet der Anspruch auf Vorruhestandsleistungen bereits mit dem 60. Lebensjahr (frühestmöglicher Renteneintritt gemäß Anlage 20 zu § 237a Abs. 2 SGB VI). Demgegenüber können vergleichbare...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 750/09
2011-02-15
BAG 9. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. August 2009 - 16 Sa 2148/08 - wird zurückgewiesen. Das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2008 - 2 Ca 2981/08 - wird wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass das Vorruhestandsverhältnis der Parteien nicht mit Ablauf des 31. März 2009 geendet hat, sondern bis zum 31. März 2012 fortbesteht. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 751/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. November 2008 - 7 Sa 1337/08 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 45/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2008 - 11 Sa 667/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 248/09
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2009 - 2/8 Sa 1650/07 - aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 585/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Januar 2009 - 3 Sa 984/08 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 365/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2008 - 8 Sa 969/08 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 35/09
Die Revision der Beklagten zu 2. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. November 2008 - 19 Sa 678/08 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte zu 2. hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 54/09
2011-02-15
BAG 9. Senat
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. August 2009 - 16 Sa 2149/08 - wird zurückgewiesen. Das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2008 - 2 Ca 2982/08 - wird, soweit es der Klage stattgegeben hat, wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass das Vorruhestandsverhältnis der Parteien nicht mit Ablauf des 31. Juli 2011 endet, sondern bis zum 31. Juli 2014 fortbesteht. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 749/09