Aktuelle Urteile Arbeitsrecht

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GERICHT
JAHR
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. November 2009 - 12 Sa 175/09 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 215/10
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2008 - 2 Sa 36/08 - aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 63/09
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. April 2009 - 15 Sa 1535/08 - aufgehoben. 2. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 408/09
2010-11-17
BAG 10. Senat
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. März 2009 - 11 Sa 1616/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 396/09
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 28. Juli 2009 - 7 TaBV 4/07 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 113/09
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. April 2009 - 15 Sa 114/09 - aufgehoben. 2. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 404/09
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2008 - 20 Sa 638/08 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 4. März 2008 - 6 Ca 778/07 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 127/09
Das Arbeitsgericht ist in erster und letzter Instanz in voller Kammerbesetzung für die Entscheidung über einen Antrag zuständig, mit dem ein Einigungsstellenvorsitzender wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird. Das ergibt eine Analogie zu § 1037 Abs 3 Satz 1, § 1062 Abs 1 Nr 1 Var 2, § 1065 Abs 1 Satz 2 ZPO.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 100/09
1. Der Arbeitnehmer hat gemäß § 241 Abs. 2 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. 2. Dieser nachvertragliche Anspruch setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer ein konkretes berechtigtes Interesse darlegt. Der Arbeitnehmer kann seine über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus fortbestehenden Rechte auf Beseitigung oder Korrektur unrichtiger Daten in...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 573/09
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. März 2009 - 10 Sa 734/08 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 589/09
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Juli 2009 - 9 Sa 658/08 - aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 21. August 2008 - 8 Ca 1257/08 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 597/09
2010-11-11
BAG 8. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2009 - 3 Sa 399/08 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 394/09
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Juli 2009 - 3 Sa 118/09 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 652/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2009 - 3 Sa 397/08 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 392/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Februar 2009 - 11 Sa 381/08 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 169/09
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Februar 2009 - 6 Sa 872/07 - aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 2. August 2007 - 11 Ca 1302/07 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 185/09
2010-11-11
BAG 8. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. März 2009 - 3 Sa 398/08 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 393/09
2010-11-10
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Juni 2009 - 5 Sa 230/09 - und teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 6. Mai 2008 - 16 Ca 9283/07 - festgestellt wird: Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger für die Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 31. August 2008 eine monatliche Leistungszulage in einer Gesamthöhe von 272,87 Euro brutto abzüglich bereits geleisteter...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 613/09
2010-11-10
BAG 5. Senat
1. Die Revision der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Juni 2009 - 5 Sa 229/09 - und teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 6. Mai 2008 - 16 Ca 9281/07 - festgestellt wird: Die Beklagte ist verpflichtet, dem Kläger für die Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 31. August 2008 eine monatliche Leistungszulage in einer Gesamthöhe von 363,83 Euro brutto abzüglich bereits geleisteter...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 612/09
Die in § 10 Nr 10 Abs 6 ERA geregelte Sicherung des Eurobetrags der Leistungszulage findet bereits bei der ersten Beurteilung nach Einführung des Entgeltrahmenabkommens Anwendung.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 603/09