...Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Abschluss dieses Vergleiches kein Präjudiz, kein Verzicht und kein Anerkenntnis verbunden ist." 8 Die Ehefrau begehrt nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab August 2005, da der Schuldendienst nunmehr entfallen sei. 9 Das Amtsgericht hat den Ehemann - unter Abweisung der weitergehenden Klage - verurteilt, an die Ehefrau Aufstockungsunterhalt zu zahlen,...