.... … Die Abschläge in der gesetzlichen Rentenversicherung, die durch die Anhebung der Altersgrenze entstehen, werden gem. § 7 Nr. 2 der Richtlinien für die Ruhegeld- und Hinterbliebenenversorgung nicht ausgeglichen. …“ 4 Bei den Richtlinien für die Ruhegeld- und Hinterbliebenenversorgung der R Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung, die mit dem Gesamtbetriebsrat am 9....