...Unzutreffend ist auch die Auffassung des Klägers, das angefochtene Urteil sei i.S. des § 119 Nr. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) insofern teilweise nicht mit Gründen versehen, als das FG nicht auf die von ihm gerügte Verletzung seiner Rechte auf Akteneinsicht, rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz eingehe. 25 Aus Sicht des FG kam es auf diese Rügen nicht an, weil die Vorinstanz sich aufgrund...