...Davon ist im Streitfall aber gerade nicht auszugehen. 8 e) Nichts anderes ergibt sich daraus, dass die Klägerin im Einzelnen die rechtlichen Erwägungen des FG angreift, mit denen dieses seine vorgenannte Rechtsauffassung weiter begründet hat, und weiter ausführt, aus dem Kreditprotokoll, dem notariell beurkundeten Vertrag über die Abschlagszahlung, dem Darlehensvertrag, dem Beitritt des Beteiligten...