...Müsse eine zeitlich frühere Zustellung, als sie dem Empfangsbekenntnis entspreche, bewiesen werden, könne nicht uneingeschränkt auf das Zustellungsdatum abgestellt werden, weil andernfalls Missbrauch Tür und Tor geöffnet würde. 5 2. Diese Ausführungen halten rechtlicher Prüfung nicht stand. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, weil sie durch den am 29....