...Insbesondere ist dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - anders als der Beteiligte zu 2 annimmt - jedenfalls in Bezug auf die Vertretung durch einen - wie hier - ständigen Vertreter, kein Rechtssatz dahin zu entnehmen, „dass die Antragsbefugnis nach § 9 Abs. 4 BPersVG voraussetzt, dass eine Zuständigkeit für die Entscheidung, einen Antrag nach § 9 BPersVG stellen zu dürfen, ausdrücklich geregelt...