...Die örtliche Zuständigkeit folgt jedenfalls aus § 26 ZPO, wonach im dinglichen Gerichtsstand des § 24 ZPO auch Klagen wegen Beschädigung eines Grundstücks erhoben werden können; hierzu zählen die Wildschadenssachen (vgl. nur Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl., § 26 Rn. 6; Hk-ZPO/Bendtsen, 5. Aufl., § 26 Rn. 3; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22....