...Die Beklagte vergütete einen Zuschlag iHv. 35 %. 6 Mit ihrer Klage fordert die Klägerin weitere Vergütung für die 30 an den vier Feiertagen geleisteten Arbeitsstunden zu 14,50 Euro brutto und Änderung der Dienstplangestaltung, weil die Beklagte ihr keinen Freizeitausgleich gewährt habe. 7 Die Klägerin hat beantragt, 1. die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin für das Jahr 2009 435,00 Euro brutto...