...Auch die von der Beschwerde zitierte Aussage des Zeugen D. ist nicht geeignet, die Feststellungen des Verwaltungsgerichts als aktenwidrig erscheinen zu lassen. Der Aussage lässt sich jedenfalls nicht eindeutig entnehmen, dass der Zeuge einen Abriss der Mehrzweckhalle bekunden wollte. Sie kann nämlich auch zum Inhalt haben, dass das alte Gebäude in das Erlebnisbad integriert wurde....