...Ein höherer Aufwand ist damit für die Beklagte kaum festzustellen. 14 bb) Allerdings kann die Beklagte mit einem Abtretungsausschluss vermeiden, dass der Reisende, für dessen Person Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, in einem Rechtsstreit hierüber als Zeuge aussagen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2004 - IV ZR 113/03, NJW-RR 2004, 1100 unter II 2 b)....