...., wonach die Geschädigte unterdessen weitere Soldaten, die später als Zeugen zur Verfügung stünden, in sexuelle Handlungen verstrickt habe. 39 c) Im Ergebnis keine Bedenken bestehen auch dagegen, dass sich die beteiligten Bundeswehrdienststellen bei der Prüfung der Eignung des Antragstellers von den für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung geltenden Verwaltungsvorschriften...