...Die Entscheidung, die nach mündlicher Verhandlung ergeht, wird --unter Beachtung der oben dargelegten Beschränkungen-- durch den vorausgegangenen Gerichtsbescheid in keiner Weise präjudiziert. 16 c) Besonderheiten ergeben sich im Streitfall auch nicht deshalb, weil das FA beantragt hatte, den Darlehensnehmer als Zeugen zu vernehmen....