...Insbesondere kann er die Personen als Zeugen benennen, die nach seiner Darstellung bei der Aufführung als Veranstalter und Darbietende (Musikleiter) mitgewirkt haben; den Zeugen können die Angaben im Programm bei ihrer Vernehmung als Gedächtnisstütze dienen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 23/11, GRUR 2013, 375 Rn. 25 bis 31 = WRP 2013, 518 - Missbrauch des Verteilungsplans). 36 4....