...Als Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats gibt es die Varianten „keine Stellungnahme“, „Zustimmung zu den Kündigungen“ und „Widerspruch gegen die Kündigungen“ vor. Mit nahezu wortgleichem Schreiben vom selben Tag hat die Beklagte die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX eingeleitet....