...Die Eintragung zweier weiterer Schusswaffen, die der Kläger bereits gekauft hatte, lehnte die Beklagte ab; die nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. In dem Berufungsurteil hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, das Bedürfnis an dem Besitz einer Waffe setze nach § 8 Nr. 2 WaffG voraus, dass diese für den beantragten Zweck erforderlich sei....