...Es bestehe auch kein Freihaltebedürfnis, da die angemeldete Wortfolge weder Inhaltsstoffe, Zielgruppe, Herkunft, Verarbeitung, Qualitätsstufe, Wirkung, noch eine sonstige Sachangabe bezeichne, die die Wettbewerber zur Kennzeichnung benötigten. 11 Die Anmelderin beantragt (sinngemäß), 12 den Beschluss der Markenstelle für Klasse 30 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 21....