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Urteile für Weiterbildung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...April 2012 angemeldete Wort-/Bildzeichen 2 soll als Marke für die Dienstleistungen 3 „Klasse 41: Ausbildung, Erziehung, Durchführung von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Kurwesens; Arzt-, Aus-, Fort- und Weiterbildung, sportliche und kulturelle Aktivitäten, insbesondere Veranstaltung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 41/14
...Im Verein (Kläger zu 2.) ist der Kläger zu 1. zuständig für das Prüfungswesen und die Prüfungsdienstorganisation des Verbandes, die Aus- und Weiterbildung für Prüfungsdienstmitarbeiter des Verbandes, das innerverbandliche Schulungswesen für Mitgliedsgenossenschaften, die Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsberatung für Mitgliedsgenossenschaften und die Mitgliederbetreuung....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 KR 51/17 B
...Inhalte sind etwa die Optimierung von Kommunikationsstrukturen, professionelle Lösungsstrategien, die Erhaltung oder Steigerung der Zufriedenheit von Kunden oder Klienten sowie der Motivation der Belegschaft, die Standardisierungen bestimmter Handlungs- und Arbeitsprozesse, Normen für Produkte oder Leistungen, Dokumentationen, berufliche Weiterbildung, Ausstattung und Gestaltung von Arbeitsräumen“...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 83/10
...Hierfür können auch Weiterbildungen der Stadtmission C genutzt werden.“ 4 Neben der Dienstordnung hat der Beklagte einen Leitfaden „Stichworte zum TS-Dienst“ herausgegeben. Darin sind ua. Hinweise zum Umgang mit sogenannten Auflegern, Scherz- und Schweigeanrufen sowie Suizidankündigungen enthalten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 499/11
...Vergnügungsparks; Vermietung und Vermittlung von Sporttaucherausrüstungen; Veranstaltung sportlicher Wettbewerbe; Organisation und Veranstaltung kultureller und sportlicher Ereignisse; Reservierungsdienste (soweit in Klasse 41 enthalten) für sportliche, wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen; Betrieb von Internetcafés (soweit in Klasse 41 enthalten) insbesondere zum Zweck der Unterhaltung und Weiterbildung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 180/09
...Die Kosten für die Gewinnung eines vergleichbaren Arbeitnehmers wie etwa Kosten für Anzeigen, Vorstellungsgespräche, Einarbeitung und Weiterbildung werden sich im Regelfall über die Dauer der Verleihzeit nicht verändern. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich durch eine längere Verleihdauer diese Kosten amortisieren, da sie in der Verleihvergütung regelmäßig mit einkalkuliert sein dürften (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 240/09
...Insbesondere im IT-Bereich habe „Apo“ einen anderen Bedeutungsgehalt und werde nicht im Sinne von „Apotheke“ verstanden, sondern als „arbeitsprozessorientierte Weiterbildung in der IT-Branche“. Schließlich werde die Wortzusammensetzung „WEBAPO“ von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als Bezeichnung für „eine Apotheke im Internet“ wahrgenommen, weil es eine solche gar nicht gebe....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 510/17
...Dritte, auch im Rahmen von E-Commerce; Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; 6 Klasse 38: Telekommunikation; Telekonferenzdienstleistungen; Durchführen von Videokonferenzen; Übermittlung von Nachrichten; Bereitstellung von Plattformen und Portalen im Internet; Bereitstellung des Zugriffs auf Computerprogramme in Datennetzen; Verschaffen des Zugriffs zu Datenbanken; 7 Klasse 41: Erziehung; Aus- und Weiterbildung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 508/11
...Der Begriff der „Arbeit“ ist weit zu verstehen und umfasst auch eine vertraglich vereinbarte Teilnahme an angebotenen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (vgl. BAG 9. Mai 2011 - 10 AZB 1/11 - Rn. 19)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 453/11
...Außerdem fehlt diesen Profilen die Verbreiterung am Ende der Abschlußschenkel, die zu einer Kammerbildung führt und die die Verklammerung des Fugenmörtels und den Schutz der benachbarten Plattenkanten in starkem Maße fördern soll (Absatz [0004] der Streitpatentschrift). 16 Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der streitpatentgemäßen Weiterbildung gemäß Streitpatentschrift darin...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 5 Ni 89/09
...Auch die betriebliche Voraussetzung liege vor, weil der Beschäftigungsbetrieb als eine Stätte der Aus- und Weiterbildung und damit als technische Schule iS von § 1 Abs 2 der 2. DB anzusehen sei. Schließlich habe das LSG keinerlei Feststellungen hinsichtlich seiner Beschäftigung in der Zeit vom 1.8.1969 bis 14.2.1986 getroffen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 27/12 R
...Wach- und Sicherheitsunternehmen“; „AWS Sicherheits- und Ermittlungsbüro Wetteraukreis“; AWS-Wachschutz Stendal GmbH“, beschrieben als „Wach- und Sicherheitsdienst Stendal“; „AWS Wach- und Sicherungs oHG“; „AWS Aschaffenburger Wach- und Schließgesellschaft“; „AWS-Security“; „AWS Allgemeine Wirtschafts- und Sicherheitsdienste“; „AWS Sicherheitssysteme Elektrotechnik“; „A-W-S Schule für Ausbildung/Weiterbildung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 57/12
...In Bezug auf die Dienstleistungen der Klasse 41 sind Banken mit eigenen Einrichtungen für Aus- und Weiterbildung, aber auch als Sponsoren und Veranstalter von kulturellen Veranstaltungen wie Vernissagen oder Konzerten tätig. Nur im Bereich der Erziehung treten Banken nicht in dieser Art und Weise in Erscheinung. 19 3....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 10/15
...Telekommunikation, einschließlich der Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit der Abwicklung der gesamten Geschäftsprozesse eines Unternehmens, einschließlich Buchhaltung, Logistik und Personalwesen; Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer; Auskünfte über Telekommunikation; Vermietung von Geräten zur Telekommunikation; Vermietung von Zugriffszeiten zu Datenbanken; 8 Klasse 41: Aus- und Weiterbildung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 537/12
...ist nicht ersichtlich, dass sich dessen Position aufgrund der Änderung des EBM-Ä zum 1.1.2008 verschlechtert haben könnte: Nach Abschnitt 4.4 Nr 3 EBM-Ä in der seit dem 1.4.2005 geltenden Fassung galt als Genehmigungsvoraussetzung für die Leistungen ua nach Nr 16310 EBM-Ä eine "zusätzlich zu den Weiterbildungszeiten des Facharztes für Kinder- und Jugendmedizin abgeleistete, mindestens 24-monatige Weiterbildung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 49/13 R
...Hinzu kommt insoweit, dass durch die Formulierung „auch“ zusätzlich ohnehin auch noch beliebige andere Farben verwendet werden können. 192 Die getroffene Farbauswahl war deshalb für den Fachmann auch bei der Weiterbildung des Standes der Technik nicht das entscheidende Leitmotiv: Denn er wusste, was zwischen den Parteien auch nicht umstritten ist, dass auch der anspruchsgemäße Spektralbereich „rot“...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 7/15
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 19/12 R
...Nach § 32 ThürLbG dient die Weiterbildung ua. der berufsbegleitenden Nachqualifizierung von im staatlichen Schuldienst beschäftigten Lehrkräften, die über die nach diesem Gesetz vorgeschriebene Qualifikation für eine Tätigkeit als Lehrer nicht in vollem Umfang verfügen. 6 Für den Bereich der Berufsschulen sieht die Verwaltungsvorschrift des Beklagten zur Nachqualifizierung von an staatlichen berufsbildenden...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 581/14
...Diese Tätigkeiten wie beispielsweise die Zuarbeit zu den Einstellungsanträgen durch Bezeichnung der Stellennummern, die Weiterbildung, welche von den Oberärzten für ihren Aufgabenbereich jeweils selbst durchgeführt wird sowie die Befundung über die Ganz- und Teilkörpermessungen durch Assistenzärzte gehören nicht zu den typischen Aufgaben eines Chefarztes als Klinikleiter....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 336/09
...Religionslehrer, Kunsterzieher, Musikerzieher) nicht erfasst, erfolgt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe seiner Lehrergruppe. 8.6 Sollen Lehrer in Funktionen verwendet werden, für die dieser Runderlass kein Eingruppierungsmerkmal vorsieht, ist bezüglich der Eingruppierung die Entscheidung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung einzuholen.“ 9 Die Klägerin hat die Lehrbefähigung...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 383/14