...Dabei hat es offenbar nicht bedacht, dass es dem Beklagten eine zeitlich unbeschränkte und verursacherunabhängige Pflicht zur Absicherung des Grundstücks der Klägerin auferlegt, deren Beendigung davon abhängig ist, dass er das Verfahren der Widerklage weiter betreibt; er soll sogar noch während der Vollstreckung eines obsiegenden Urteils über die Widerklage darauf achten müssen, dass der Abriss seiner...