...Allerdings durfte das Verwaltungsgericht aufgrund der anwaltlichen Bestellung und Klageerhebung "im Namen und mit Vollmacht" der ursprünglichen Klägerin nach § 67 Abs. 6 Satz 4 VwGO auch ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde vom Vorliegen einer Prozessvollmacht ausgehen und dem Prozessbevollmächtigten, der nach dem Tod der Klägerin ankündigte, nunmehr deren Rechtsnachfolger zu vertreten, auch die Terminsladung...