...Dem Kläger war es bei den beiden Fahrproben, die von ihm im Verwaltungsverfahren und im Rahmen des erstinstanzlichen Augenscheintermins durchgeführt wurden, jeweils möglich, bei einem auf der seiner Garagenzufahrt gegenüber liegenden Straßenseite geparkten Pkw mit einem dreimaligen Rangieren aus seiner Garage auf die Straße zu gelangen, ohne dass es zu Schäden an seinem oder einem anderen Fahrzeug...