...Es entschied, das FA habe es zu Recht abgelehnt, den von der Klägerin begehrten Verwaltungsakt zu erlassen. Die Eintragung in die Insolvenztabelle wirke wie ein rechtskräftiges Urteil, könne allerdings nach § 130 AO geändert werden. Die Ermessensentscheidung des FA, ob es einen rechtswidrigen Verwaltungsakt ändert, sei gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar....