...Der Gesetzgeber hat durch § 38 Abs. 2 BBesG Bln ausdrücklich vorgegeben, dass die Stufe durch schriftlichen Verwaltungsakt mit Wirkung vom ersten Tag des Monats festgesetzt wird, in dem die Ernennung wirksam wird. 13 Nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BBesG Bln wird das Grundgehalt der Richter, soweit die Besoldungsordnung, wie hier, nicht feste Gehälter vorsieht, nach Stufen bemessen....