...Aufhebung nach § 51 Abs. 5, § 48 Abs. 1 VwVfG im behördlichen Ermessen. 10 Der Ermessensspielraum ist jedoch bei Dauerverwaltungsakten, die auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage beruhen, erheblich eingeschränkt: Wird das Gesetz, auf das der Dauerverwaltungsakt gestützt ist, durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt, folgt daraus in aller Regel, dass die Behörde den Verwaltungsakt...