...Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr der Kläger beimisst. 8 a) Der Kläger hält für grundsätzlich klärungsbedürftig die Fragen, ob bei der Bestimmung des Inhalts eines mitwirkungs- und formbedürftigen Verwaltungsakts (hier: Baugenehmigung) auch solche Umstände herangezogen werden dürfen, die selbst nicht Gegenstand des formbedürftigen Verwaltungsakts, immerhin aber schriftlich...