...Da Verwaltungsvorschriften keine Rechtsnormen mit eigener Rechtsqualität sind, binden sie die Verwaltung nur unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) in dem Sinne, in dem sie mit Billigung oder Duldung ihres Urhebers tatsächlich angewandt wurden (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 48/97, BGHZ 139, 259, 267; vgl. auch BGH, Urteil vom 18....