4.412

Urteile für Verwaltung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Diese Frage ist anhand der ständigen und gefestigten Senatsrechtsprechung zum personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu beantworten, ohne dass es dafür einer Klärung im Rechtsbeschwerdeverfahren bedarf. 3 a) Die Dienststelleneigenschaft nach § 6 Abs. 1 und 2 BPersVG verlangt, dass der Leiter der Einrichtung - in den Grenzen der für die öffentliche Verwaltung allgemein bestehenden Weisungsgebundenheit...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 38/09
...Entsprechend sah auch die Ursprungsvorschrift der ersten Durchführungsverordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem vor, dass "ein Beihilfeantrag" nach Ablauf der Einreichungsfrist "geändert" werden kann, wenn ein von der Behörde anerkannter offensichtlicher Fehler vorliegt (Art. 4 Abs. 2 Buchst. a VO Nr. 3887/1992 der Kommission vom 23. Dezember 1992, ABl Nr. L 391 S. 36)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 91/12
...Da Verwaltungsvorschriften keine Rechtsnormen mit eigener Rechtsqualität sind, binden sie die Verwaltung nur unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) in dem Sinne, in dem sie mit Billigung oder Duldung ihres Urhebers tatsächlich angewandt wurden (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 48/97, BGHZ 139, 259, 267; vgl. auch BGH, Urteil vom 18....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV AR (VZ) 8/15
...Nach § 145 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a NSchG dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Träger oder die Leiterin oder der Leiter der Schule nicht die für die Verwaltung oder Leitung der Schule erforderliche Eignung besitzt. 4 a) Das Oberverwaltungsgericht hat dem niedersächsischen Schulgesetz eine Genehmigungspflicht für die Besetzung von Schulleiterstellen an anerkannten Privatschulen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 52/15
...Streitpunkte sind die gerichtliche Überprüfbarkeit und die inhaltliche Richtigkeit einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO). 2 Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine in Liquidation befindliche GmbH, die sich in ihrer aktiven Zeit mit Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen befasst hat....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 34/12
...KG (KG), die sich mit der Verwaltung von Grundbesitz und der Errichtung von Wohngebäuden befasste. Die Beteiligung der M belief sich auf 11,25 % und die der Klägerin auf 42,40 %. Die KG hatte zwei nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligte persönlich haftende Gesellschafter, nämlich eine natürliche Person sowie die Grundstücksgesellschaft Y-mbH (GmbH)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 42/08
...Die materielle Richtigkeit der Auskunft wird im Besteuerungsverfahren ggf. im Rahmen der Anfechtung des Steuerbescheids vom FG umfassend geprüft (BFH-Urteil in BFHE 237, 9, BStBl II 2012, 651). 28 (2) Auch die Bindung der Verwaltung an das Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) und der damit korrespondierende Untersuchungsgrundsatz (§ 88 AO) erfordern keine vollinhaltliche Rechtmäßigkeitskontrolle einer verbindlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 72/13
...Beleg dafür ist die vom Erstprüfer genannte Software Suite "Macromedia Studio 8", wo " Studio 8" als das ultimative (Werkzeug-) Komplettpaket für die Gestaltung, Entwicklung und Verwaltung von Websites, Anwendungen, Spielen, interaktiven Präsentationen" genannt und damit im o. g. Sinne als ein alle Werkzeuge umfassendes Softwarepaket verwendet wird....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 186/09
...Ein Verwalter ist jedoch nicht bestellt; die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und des gemeinschaftlichen Vermögens wird vielmehr in Eigentümerselbstverwaltung durchgeführt. 2 Die Meistbietenden erwirkten gegen den Schuldner am 2. März 2009 einen Vollstreckungsbescheid über eine Forderung von 63.945 €, welcher dem Schuldner nach Mitteilung des Mahngerichts am 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 124/11
...Die Verjährung des Vergütungsanspruchs für die vorläufige Verwaltung ist bis zum Abschluss des eröffneten Insolvenzverfahrens gehemmt (BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, WM 2010, 2122 Rn. 30 ff). Kayser Gehrlein Fischer Grupp Möhring...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 90/12
...Die Wahl der Methode darf auch bei Fehlen einer normativen Regelung nicht in das Ermessen der Verwaltung gestellt werden (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1975 - 7 C 38.74 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 64 S. 13 ff.; Beschluss vom 20. November 1979 - 7 B 236.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 122)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 32/15
...Die GbR hielt insgesamt 27 500 Aktien der X AG, ihr Zweck war die Verwaltung der Aktien der X AG zur Erzielung von Überschüssen. Weitere 500 Aktien der X AG übertrug der Kläger auf eine Einzelperson. Es verblieben ihm persönlich 2 250 Aktien. Somit war der Kläger zu Beginn des Jahres 2001 zu 4,5 % direkt und zu 13,75 % mittelbar über die Z GbR an der X AG beteiligt. 3 Zum 31....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 13/13
...Durch die Anwendung des Auftraggeberbegriffs auf jeden, der eine Dienst- oder Werkleistung in Gang setze, würden die Prüfungsbefugnisse der Verwaltung in nicht absehbarer Weise und entgegen den Geboten der Normenbestimmtheit und Normenklarheit ausgedehnt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 41/10
...Die Rechtskraftbindung des § 121 VwGO verbietet zwar grundsätzlich jede erneute und erst recht jede abweichende Verwaltungs- und Gerichtsentscheidung....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 8/11
...Insbesondere in einem freiheitlich- demokratischen Rechtsstaat ist das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Beamtenschaft für den geordneten Ablauf der öffentlichen Verwaltung unabdingbar. Dieses Vertrauen wird auch durch das persönliche Ansehen eines jeden Beamten bestimmt (vgl. zuletzt Urteil vom 24....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 44/09
...Auf die persönlichen Vorsprachen des Klägers, die jeweils als Antragstellung anzusehen sind, hat er als Behörde, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung iS von § 1 Abs 2 SGB X wahrnimmt, dem Kläger Schreiben über die "Gewährung von Sachleistungen in Form von Gutscheinen" ausgehändigt (so die Überschrift) für "Lebensmittel ohne alkoholische Getränke", die dem Kläger von Dritten auf Kosten der Beklagten...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 34/16 R
...Für die Bemessung seiner Beschwer kommt es nicht darauf an, ob er den Beschluss aus formellen Gründen anficht, ob er die Maßnahme wegen der konkreten Ausgestaltung oder insgesamt als unvereinbar mit einer ordnungsmäßigen Verwaltung ansieht; dass die Maßnahme ggf. erneut beschlossen werden könnte, mindert die Beschwer nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 254/17
2010-03-25
BVerwG 2. Senat
...Dem abweichenden Ansatz des Berufungsgerichts stehen bereits der besoldungsrechtliche Vorbehalt des Gesetzes sowie der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entgegen, da er auf eine behördliche oder gerichtliche Nichtanwendungskompetenz für jeden Einzelfall hinausläuft, in dem das für verfassungsgemäß gehaltene Alimentationsniveau durch Anwendung einer Kürzungs- oder Streichungsregelung gefährdet...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 49/08
...Zu Unrecht hat es das Berufungsgericht insoweit für maßgeblich gehalten, es sei von dem Beklagten niemals eingeräumt worden, dass die Verwaltung von Deutschland aus erfolgt sei; es sei lediglich eingeräumt worden, dass sich die wesentlichen Vermögensbestandteile in Deutschland befinden würden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 27/09
...Dezember 1990 (BStBl I 1990, 884, Rz 10), ggf. in Verbindung mit dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung, eine strikt zu beachtende absolute Obergrenze von zehn Jahren zwischen dem Erwerb des ersten Grundstücks und der Veräußerung des letzten Grundstücks ergebe. 18 Dabei hat der Kläger jedoch --worauf das FA zutreffend hinweist die genannte Verwaltungsanweisung missverstanden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 149/10