...umstrittenen Rechtsprechung-- nicht. 15 bb) Im Übrigen dürfte die Rechtsfrage in einem künftigen Revisionsverfahren auch nicht klärungsfähig sein, weil das Revisionsgericht an die vom FG festgestellten Tatsachen gebunden wäre (§ 118 Abs. 2 FGO), die vorliegend vom FG festgestellten Tatsachen aber keine Subsumtion unter den von der Antragstellerin für zutreffend gehaltenen Rechtssatz zulassen. 16 Im Verwaltungs...
...Dass das Gebäude als Sitz der Verwaltung der Firma für eine seiner Zweckbestimmungen durch Inbrandsetzung der Teeküche für eine nicht unbeträchtliche Zeit unbrauchbar gemacht wurde, ist den Urteilsgründen nicht hinreichend sicher zu entnehmen und liegt insbesondere angesichts der – soweit aus den bisherigen Feststellungen ersichtlich – untergeordneten Bedeutung des betroffenen Raumes für den Widmungszweck...
...Denn die Verwaltung ist auf die Redlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Bediensteten beim Umgang mit solchen Geldern und Gütern in hohem Maße angewiesen. Eine ständige und lückenlose Kontrolle eines jeden Mitarbeiters ist unmöglich und muss deshalb weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden....
...April 2012 (1 BGs 149/12). 2 Gegenstand der Haftbefehle ist der Vorwurf, die Beschuldigten hätten seit Juni 1988 bis in die Gegenwart für die Verwaltung S des KGB der ehemaligen Sowjetunion, ab 1991 für den SWR der Russischen Föderation eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland bzw. einen Nato-Vertragsstaat ausgeübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen...
Urteile
Bundesgerichtshof
AK 10 und 11/12, AK 10 - 11/12, AK 10/12, AK 11/12
...Zweck der Gesellschaft ist nach § 1 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrags "der Erwerb, die Verwaltung und Nutzung der nach WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Immobilie K. , M. , so auch die Eigennutzung durch die Gesellschafter"....
...Gegenstand des Unternehmens waren der Erwerb von Grundbesitz zum Zwecke des Baus von Wohnungen und Siedlungen sowie deren Verwaltung und Vermietung. Sie war Eigentümerin von Grundstücken in Neuruppin, Bernburg (Saale), Elstal, Nordhausen und Weimar....
...Arbeitsvertraglich ist die Anwendbarkeit des Bundesmanteltarifvertrags für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) und der diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung vereinbart. Die Parteien gehen davon aus, dass seit dem 1. Oktober 2005 der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (im Folgenden: TVöD) vom 13....
...Dann aber müsse der an dem Verkauf seiner Wohnung interessierte Wohnungseigentümer die übrigen Wohnungseigentümer und nicht die Verwaltung in Anspruch nehmen. II. 4 Diese Erwägung trifft zu. 5 1....
...Der Kläger begehrt die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. 2 Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren waren erfolglos (Bescheid vom 10.3.2015, Widerspruchsbescheid vom 10.9.2015, Gerichtsbescheid des SG Berlin vom 3.11.2016)....
...Januar 1993 umsatzsteuerpflichtig an die A-GmbH zur Verwaltung und Bewirtschaftung des Saals, zur Bewirtschaftung von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen und --im Bedarfsfall-- zum Betrieb eines Kioskes/Cafés im Zeitschriftenbereich der Stadtbibliothek. 3 Die A-GmbH vermietete den Saal in der Folgezeit zur kurzfristigen Nutzung an Unternehmen, Vereine, Verbände, Parteien etc., die den Saal für Tagungen...
...Die Parteien haben mithin gleichzeitig eine Regelung über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstandes (§ 745 BGB) getroffen, indem sie die Bildung einer Instandhaltungsrücklage und deren "Verrechnung" mit den monatlichen Mietzahlungen vereinbart haben....
...Zur Begründung wiederholt er sein Vorbringen aus dem Verwaltungs- und Klageverfahren. 10 Er beantragt, das Urteil des FG Köln vom 2. Oktober 2014 15 K 2686/11 und den Einkommensteuerbescheid 2008 --zuletzt-- vom 29. August 2012 mit der Maßgabe zu ändern, dass Einkommensteuer in Höhe von 0 € festgesetzt wird. 11 Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen. 12 II....
...Landgericht Wiesbaden form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden ist. 6 a) Das Landgericht Wiesbaden ist für die Entscheidung über die Berufung zuständig, weil der Streit der Parteien keine Wohnungseigentumssache im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG ist. 7 aa) Zu den Wohnungseigentumssachen gehören nach dieser Vorschrift Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung...
...Daran wird es in der Regel fehlen, wenn die gesetzliche Vorschrift der Verwaltung einen Ermessensspielraum einräumt. Denn dann ist im konkreten Einzelfall nicht allein dem Gesetz zu entnehmen, ob die Bewilligung der Subvention von der Voraussetzung abhängt, sondern eine an den konkreten Umständen des Einzelfalls orientierte Ermessensentscheidung des Subventionsgebers hinzukommt....
...Für die Beurteilung der Frage, ob im Streitfall der Verwaltungs- oder der Finanzrechtsweg eröffnet ist, ist auf das am 28. Februar 2009 in Kraft getretene HmbIFG abzustellen, denn die Klage ist im März 2009 und damit nach dem Inkrafttreten des HmbIFG erhoben worden (§ 173 der Verwaltungsgerichtsordnung i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG)....
...H. vor dem Verkauf unmittelbaren Besitz an der Aktienbeteiligung erworben hatte, auch wenn dies aufgrund der Verwaltung der Beteiligung und der zwischenzeitlichen Übertragung an seine arische Ehefrau eine naheliegende Möglichkeit war. 6 2. Die Revision ist auch nicht wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zuzulassen....
...Die Anlage befinde sich auf dem Dach des Betriebsgebäudes des Autohauses, der erzeugte Strom werde nicht in Gänze in das öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern in einem Umfang von 21,3 % von der Kfz-Werkstatt des Autohauses verbraucht, und auch die Verwaltung bzw. buchhalterische Abwicklung der Anlage erfolge über das Autohaus....
...Beide wurden zudem schon in der Vergangenheit regelmäßig als Protokollführerinnen in Hauptverhandlungen tätig; die erforderliche Qualifikation hat die Verwaltung nach eigener Aussage "durch umfassende Einarbeitung durch Beamte sichergestellt". Becker Pfister Hubert Mayer Spaniol...
...Was auf einem der vom Berufungsgericht unterhaltenen Faxgeräte eingeht, ist in die Verantwortung der Verwaltung des Berufungsgerichts gelangt; auf die weitere Verteilung an die den zuständigen Spruchkörpern zugeordneten Geschäftsstellen kommt es für die Wahrung einer Frist nicht an (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2010 - I-20 U 206/09, juris Rn. 13)....
Urteile
Bundesgerichtshof
IV ZB 10/17
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen