...Die Belastung des Klägers durch den Beschluss 24/2009, die daraus folge, dass er die der Verwaltung entstehenden Kosten für die gewünschte Übersendung von Gerichtsunterlagen (mit Ausnahme von Urteilen) per Post statt per E-Mail selbst tragen müsse, werde auf 100 € geschätzt; dabei sei zu berücksichtigen, dass es in der Vergangenheit kein einziges Verfahren gegeben habe, an dem der Kläger nicht ohnehin...