...Nachlassgericht mithin die Ernennung eines Testamentsvollstreckers ab oder hebt es - wie hier - einen entsprechenden Ernennungsbeschluss auf, so wird dem Vermächtnisnehmer eine weitere Person neben dem Erben, gegenüber der er seine Ansprüche geltend machen kann, genommen. 17 Hinzu kommt, dass gemäß § 2214 BGB Gläubiger des Erben, die nicht zu den Nachlassgläubigern gehören, sich nicht an die der Verwaltung...