...Juni 2008 wurde der Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, den für die Renovierung eines im Sondereigentum des Beklagten zu 1 stehenden Kellerraums gezahlten Betrag von 2.051,55 € von dem Beklagten zu 1 einzuziehen, abgelehnt und der Antrag, dem Beklagten zu 1 weitere 422,55 € Renovierungskosten zu erstatten, angenommen....