...Sie hätten, was allerdings erst im gerichtlichen Entziehungsverfahren zu prüfen sei, allein im Zeitraum zwischen 2012 und 2016 in jedem Jahr aus nichtigen Gründen mindestens einen unbegründeten Antrag auf Abwahl der Verwaltung gestellt und dies in den meisten Fällen durch die vorangegangene Aufforderung an die Verwaltung, „freiwillig“ das Amt niederzulegen sowie durch E-Mails an die jeweiligen Verwaltungen...