...., das der staatlichen Verwaltung der DDR unterlag, gewährt worden war. Nach der Wiedervereinigung übertrug Frau B. das Grundvermögen auf den Kläger. Die Auflassung erfolgte in einem notariellen Schenkungsvertrag vom 22. Januar 1991, die Eintragung des Klägers im Grundbuch erfolgte am 23. April 1993, nach dem Tod der Frau B., die im Mai 1992 von Frau Helga P. beerbt worden war....