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Urteile für Versetzung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Allerdings stellt nicht jede Auseinandersetzung, Meinungsverschiedenheit oder nicht gerechtfertigte Maßnahme des Arbeitgebers (zB Abmahnung, Versetzung, Kündigung) eine rechtswidrige und vorwerfbare Verletzung der Rechtsgüter des Arbeitnehmers und damit einen Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB dar....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 576/15
...Weitere Voraussetzung einer unternehmensübergreifenden Weiterbeschäftigungspflicht ist ein bestimmender Einfluss des vertragsschließenden Unternehmens auf die „Versetzung” (vgl. zB BAG 23. April 2008 - 2 AZR 1110/06 - aaO; 23. November 2004 - 2 AZR 24/04 - aaO; Gallner FS Düwell S. 208, 214 ff. mwN; Rost FS Schwerdtner S. 169, 171; weiter gehend Lingemann FS Bauer S. 661, 666; kritisch zum sog....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 41/11
...Die Anfrage richtete sich nicht nur an die von einem Arbeitsplatzverlust bzw. einer Versetzung unmittelbar betroffenen Mitarbeiter. Die Klägerin vermerkte unter dem 3. August 2009 auf dem Erhebungsbogen ua.: „Vorruhestand aus gesundheitlichen Gründen erwünscht, weil durch eine chronische Autoimmunerkrankung sich meine Gesundheit ständig verschlechtert und häufige Erkrankungen die Folge sind....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 141/17
...Als mildere Mittel gegenüber der außerordentlichen Kündigung sind - neben der hier ausgeschlossenen ordentlichen Kündigung - auch Abmahnung und Versetzung anzusehen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 646/11
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Beklagten bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 771/15
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Beklagten bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 537/16
...Derzeit studiert er im Rahmen des Berufsförderungsdienstes an der Fachhochschule D. 3 Der zuletzt Anfang Juli 2005 zum Oberfeldwebel beförderte Soldat leistete seinen Dienst zunächst in verschiedenen Einheiten des ...bataillons ... ab, bevor er zum Januar 2007 zur ...kompanie ... in B. versetzt wurde. 4 Wegen einer Verletzung des Großzehengrundgelenks beantragte der Soldat im August 2007 seine Versetzung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 5/10
2017-05-23
BAG 3. Senat
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Landesbank bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 147/16
2017-05-23
BAG 3. Senat
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Beklagten bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 772/15
2017-06-20
BAG 3. Senat
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Beklagten bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 229/16
...Darin legte sie eine formal korrekte Eilbeschwerde gegen ihre drohende Versetzung ein. In dem Brief sprach sie von einem "persönlichen Rachefeldzug" gegen sich. Zum Beginn der Sommerferien wird dem resoluten Schulrat H. vom zuständigen Abteilungsleiter der Bildungsverwaltung, L., in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass er zum 15....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 175/14
...November 2006 erhob der Kläger Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der „Versetzung“ an das OSZ St, der das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 18. April 2007 - 96 Ca 20973/06 - stattgab. In der Berufungsverhandlung am 2....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 249/11
.... … Sofern sich hierdurch eine Reduzierung personeller Überkapazitäten ergibt oder erforderliche Versetzungs- und Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für andere Beschäftigte (Versetzungspotenziale) geschaffen wer-den, sollte den Wünschen der Beschäftigten entsprochen werden, sofern dem keine zwingenden betrieblichen Belange entgegenstehen. … … 8.4. Teilzeitarbeit (individuell) 8.4.1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 729/07
...sowie durch Erstattungslücken bei Pflichtmitgliedschaft in GKV und Wahl der Kostenerstattung A I. 1 Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Versagung von Beihilfe für bestimmte Aufwendungen und gegen die Anwendung eines Beihilfebemessungssatzes von lediglich 70 % auf andere Aufwendungen. 2 Der Beschwerdeführer war zunächst Angestellter und dann bis zu seiner Versetzung...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 287/10
...Die Beklagte führte den Geschäftsbereich mit dem dort tätigen Personal fort, welches sie übernahm und eingliederte. 5 Im Zusammenhang mit einer Versetzung nach H machte der Kläger die Erstattung von Mehraufwendungen nach einem bei der M bestehenden Rahmensozialplan geltend und berief sich auf das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit der NRF....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 1021/12
...Zu ihren wesentlichen Aufgaben als Flugkapitänin gehörten neben dem Fliegen auch die Vor- und Nachbereitung der von ihr durchgeführten Flüge. 26 bb) Die Klägerin hat seit ihrer Versetzung an die „Base“ in L im April 2008 und damit während der überwiegenden Zeit der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses ihre Arbeit dort aufgenommen und beendet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 481/11
.... § 3 Abs. 4 AGG gehören, die geeigneten, erforderlichen und angemessenen arbeitsrechtlichen Maßnahmen - wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung - zu ergreifen. Welche Maßnahmen er als verhältnismäßig ansehen darf, hängt von den konkreten Umständen ab. § 12 Abs. 3 AGG schränkt das Auswahlermessen allerdings insoweit ein, als der Arbeitgeber die Benachteiligung zu „unterbinden“ hat....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 651/13
...Dass er nach seiner Versetzung in den dauernden Ruhestand politische Verfolgung durch das NS-Regime erlitten habe, sei unbeachtlich, weil ein einmal begangenes erhebliches Vorschubleisten durch spätere Abkehr oder Wiedergutmachungsbemühungen nicht rückgängig gemacht werden könne. 7 Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht ab....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 16/09
...Ein Zugang von der Straße zur Halle auf einem vier Meter breiten Streifen unmittelbar entlang der Grundstücksgrenze wäre nur nach Entfernung einer Mauer, von Bäumen und Rabatten sowie unter Versetzung des Hallentors möglich. 3 Die Kläger haben mit ihrer Klage sinngemäß die Feststellung begehrt, dass sie eine dem tatsächlich vorhandenen Weg entsprechende Fläche als Zuweg und Zufahrt zur Halle zu nutzen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 36/14
...Dies ist nicht auf ein denkbares Disziplinarverfahren beschränkt, sondern umfasst auch weitere - vom Vorliegen disziplinarrechtlich relevanten Verhaltens ggf. sogar unabhängige - Maßnahmen wie die Zuweisung anderer Aufgaben, Umsetzungen oder Versetzungen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 22/09