...Gegen die Schuldnerin erging ein dem Klageantrag entsprechendes Versäumnisurteil, aus dem der Gläubiger in der Folgezeit vollstreckte. Nachdem die Schuldnerin Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt hatte, erweiterte der Gläubiger die Klage wegen der zwischenzeitlich erbrachten Leistungen um den Betrag von 3.152,24 € nebst Zinsen....