...aufgeworfene Frage "Handelt es sich bei den Aufgaben, die ein Rechtspfleger in Betreuungsangelegenheiten und soweit diese sich auf Vermögensangelegenheiten beziehen, zu erfüllen hat, um gefahrgeneigte Tätigkeiten bzw. um gefahrenträchtige Aufgaben, die ein gesteigertes Maß an Sorgfalt erfordern, so dass bei deren Erledigung begangene grob nachlässige Fehlleistungen des Rechtspflegers, wenn und soweit sie zu Vermögensschäden...