...Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Strafkammer ohne den Rechtsfehler zumindest den Vorsatz des Angeklagten in Bezug auf den Eintritt eines Vermögensschadens, insbesondere im Fall 8 der Urteilsgründe, verneint hätte. 12 III. Die Sache bedarf deshalb neuer Verhandlung und Entscheidung (§ 349 Abs. 4 StPO)....