...Sie ergänzt die vorgenannten Bescheide und bestimmt, die Klägerin habe an die Beigeladene einen Ausgleichsbetrag i.H.v. 33,39 % des Veräußerungserlöses oder des Verkehrswertes gemäß § 6 Abs. 6a VermG zu zahlen. Die Zahlung des Veräußerungserlöses oder des Verkehrswertes erfolge Zug um Zug gegen die Zahlung dieses Ausgleichsbetrages....