...In dieser wird zwar die Rechtsfrage aufgeworfen, ob ein rechtmäßiger Steuerbescheid in Anwendung des Rechtsgedankens des § 174 der Abgabenordnung (AO) geändert werden könne, wenn in ihm Betriebseinnahmen zutreffend erfasst seien, diese Betriebseinnahmen aber gleichzeitig in einem anderen Steuerbescheid berücksichtigt seien, der (wegen Eintritts der Verjährung) aber nicht mehr geändert werden könne....