...Diese Maßgabe ist in der Senatsrechtsprechung auch auf den speziellen Fall der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, deren Verjährung droht, angewandt worden (Beschluss vom 25. Oktober 1979 a.a.O.). Der Senat sieht keine Veranlassung, von dieser Auslegung abzurücken....