...Die hiergegen gerichteten Einwände greifen nicht durch. 30 a) Dies gilt zunächst für den Einwand, eine ungerechtfertigte Entlastung des Organkreises, die nach § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG zu korrigieren sei, könne nur vorliegen, wenn organschaftlich miteinander verbundene Unternehmen im Vergleich zu Unternehmen in ähnlicher Beteiligungsstruktur, jedoch ohne Vorliegen einer Organschaft, durch die erweiterte...