...BFH-Urteil in BFHE 223, 166, BStBl II 2009, 190, m.w.N.). 32 cc) Zu Unrecht hat das FG die Gutschrift auf dem "inoffiziellen" Sonderkonto außer Acht gelassen, weil es bei einer Briefkastengesellschaft geführt wurde und C insgesamt ein "unseriöses Anlagesystem" entwickelt habe, das dem Vergleich mit "redlichen" Banken und "nach den ordnungsgemäßen Regeln des Kreditgewerbes" arbeitenden Instituten nicht...